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Wenn Sie sich für Porsche Wallbox oder für eine Wallbox anderer Hersteller als Heimladequipment entschieden haben, sind Sie nur wenige Schritte vom komfortablen Ladeerlebnis entfernt. Dazu gehören die Anmeldung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber und eine fachgerechte Installation durch einen zertifizierten Elektriker (Informationen zur Installation und Verwaltung der Porsche Wallbox finden Sie hier).
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Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Elektrofahrzeug und nutzen die Vorteile des Ladens zu Hause. Das ist bequem, kostengünstig, spart Zeit und macht unabhängig von öffentlichen Ladestationen. Gleichzeitig bedeutet es aber auch eine zusätzliche Belastung für das Stromnetz. Damit die Netzbetreiber die Stromversorgung sicher planen können, ist es wichtig zu wissen, wie viele Ladepunkte angeschlossen sind. Nur so lässt sich einschätzen, wie viel Energie in welcher Region benötigt wird, um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten.
Eine Wallbox verbraucht über längere Zeit deutlich mehr Strom als normale Haushaltsgeräte. Damit Ihr Hausanschluss nicht überlastet wird und das Netz stabil bleibt, ist die Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht.
Wer zu Hause eine Wallbox installieren möchte, muss diese beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter – vorausgesetzt, die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft liegt vor.
Die Anmeldung übernimmt grundsätzlich der Anschlussinhaber, also die Person, die den Stromanschluss nutzt. In der Praxis ist das meist unkompliziert, denn häufig erledigt die Elektrofachkraft, die die Wallbox installiert, die Anmeldung als Serviceleistung.
Bevor eine Wallbox angemeldet werden kann, stellt sich oft die Frage: Wer ist überhaupt mein Netzbetreiber? Anders als beim Stromanbieter, den man frei wählen kann, ist der Netzbetreiber regional festgelegt und für das Stromnetz in Ihrem Wohngebiet zuständig.
Die Information, wer Ihr Netzbetreiber ist, finden Sie ganz einfach auf Ihrer Stromrechnung – dort wird er meist im Bereich „Netznutzungsentgelte“ oder „Netzbetreiber“ aufgeführt.
Zudem können Sie die Bundesnetzagentur-Suche nutzen: Dort lässt sich per Postleitzahl schnell herausfinden, welcher Netzbetreiber für den eigenen Anschluss zuständig ist. Viele Netzbetreiber bieten mittlerweile eigene Bereiche auf den Webseiten zum Thema Wallbox und Anmeldung an – inklusive Formularen, technischen Anforderungen und Kontaktdaten
Unabhängig für welche Alternative Sie sich entscheiden, haben Sie den Ansprechpartner für die Anmeldung Ihrer Wallbox im Handumdrehen gefunden.
Für die Installation Ihrer Wallbox benötigen Sie einen Elektrofachbetrieb mit entsprechender Zertifizierung. Nur Betriebe, die im Installateurverzeichnis Ihres Netzbetreibers eingetragen sind, dürfen Arbeiten am Stromnetz durchführen und die Wallbox sicher anschließen.
Wo findet man solche Fachbetriebe?
Wichtig ist, beim ersten Kontakt darauf hinzuweisen, dass es um die Installation einer Wallbox geht – so kann der Elektriker sofort einschätzen, ob er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Eine Wallbox mit einer Ladeleistung von bis zu 11 kW gilt in Deutschland als meldepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Bevor die Wallbox installiert und in Betrieb genommen werden darf, muss sie beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Eine formale Genehmigung ist in der Regel nicht notwendig – der Netzbetreiber nimmt die Meldung lediglich zur Kenntnis und prüft, ob alle Voraussetzungen für einen sicheren Netzbetrieb erfüllt sind.
Grundsätzlich kostenfrei: Bei einer Wallbox mit einer typischen Ladeleistung von bis zu 11 kW fallen keine Gebühren für das für die Anmeldung an.
In der Regel bietet der Netzbetreiber auf seiner Homepage ein Anmeldeformular an, das sich in wenigen Minuten ausfüllen und gleich absenden lässt. Vereinzelt ist auch die formlose Mitteilung per E-Mail oder Post möglich.
Bei einer 22-kW-Wallbox gelten strengere Vorgaben als bei einer 11-kW-Wallbox. In diesem Fall besteht eine Genehmigungspflicht. Das heißt, bevor die Installation erfolgen darf, muss ein Antrag beim Netzbetreiber gestellt werden, der die Wallbox aktiv freigeben muss. Erst nach erteilter Genehmigung darf die Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden. Der Netzbetreiber prüft dabei, ob der Hausanschluss sowie das örtliche Stromnetz ausreichend belastbar sind und ob gegebenenfalls technische Anpassungen notwendig sind. Dieser Prüfprozess kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – je nach Netzbetreiber sind Wartezeiten von mehreren Wochen möglich. Dabei können Gebühren von ca. 500 Euro oder mehr entstehen.
Ein praktischer Hinweis: Die Porsche Wallbox lässt sich softwareseitig auf 11 kW begrenzen. Wird die Wallbox gedrosselt, gilt sie offiziell als 11-kW-Ladeeinrichtung – und es ist nur eine Anmeldung, keine Genehmigung notwendig. Das kann Aufwand sparen und die Inbetriebnahme beschleunigen.
Eine wichtige Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), insbesondere § 14a. Wallboxen gelten häufig als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Das bedeutet: Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung kurzzeitig drosseln, um das Stromnetz zu schützen. Im Gegenzug profitieren Sie oft von günstigeren Stromtarifen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.